Assistenz / Begleitung

Alle Menschen mit Hör- und Sehbehinderung können Assistenz von der Eingliederungshilfe bezahlt bekommen, wenn sie ohne Assistenz Schwierigkeiten bei der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft haben.

Grundsätzlich gilt braucht man Hilfe auf der Arbeit, kann die Assistenz von: Integrationsamt, Arbeitsagentur, Rentenversicherung oder Unfallversicherung bezahlt werden.

Braucht man Assistenz / Hilfe beim Arztbesuch, Krankenhausaufenthalt, dann bezahlt oft die Krankenkasse. Braucht man jedoch Assistenz für sein Privatleben (Einkauf, Freizeit, Familienfeste), ist es möglich das die Eingliederungshilfe bezahlt.

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