Dolmetschereinsätze im privaten Bereich

Liebe Gehörlosen, Gebärdensprachdolmetscher/innen und Kommunikationshilfen,

auch für dieses Jahr (2024) gibt es wieder das Budget „Förderung von Kommunikationshilfen für Menschen mit einer Hörbehinderung“ (privater Bereich), bereitgestellt vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF).

Weiterführende Informationen dazu stehen entweder weiten unten oder über das (barrierefreie) Video zur Verfügung.

Es muss immer vorher ein Antrag (Zum Antrag gehören die Seiten 1 und 2 sowie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises) beim Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.V. gestellt werden.

Beispiele für private Einsatzbereiche

  • Beratungen (z.B. Bank)
  • Verkaufsgespräche (z.B. Optiker oder Autokauf)
  • Servicegespräche (z.B. Stromversorger)
  • Infoveranstaltungen (z.B. Eigentümer- oder Mieterversammlungen)
  • private Feiern (z.B. Hochzeit oder Jugendweihe)

Voraussetzungen

  • Auftraggeber ist eine Privatperson nur private Termine (nichtöffentliche, nichtbehördliche und verbandsunabhängige Termine) sind förderfähig
  • Hauptwohnsitz in Thüringen
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „GL“ oder „TBL“

Ablauf

  • Gehörloser/Taubblinder und Dolmetscher/Kommunikationshilfe füllen Antrag aus
  • Antrag und Kopie des SBA an antrag.privater-bereich@lvglth.de senden (bitte bis 5 Tage vor Einsatzdatum)
  • bei erfolgreicher Genehmigung werden die Dolmetscherkosten übernommen
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