Dolmetschereinsätze im privaten Bereich

Der Landesverband hat Ende März 2025 beschlossen, das Projekt „Kostenübernahme von Dolmetschereinsätzen im privaten Bereich nach TMASGFF-Budget“ nicht weiterzuführen.

Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass die Umsetzung des Projekts spezifische fachliche Expertise sowie professionelle Verwaltungskenntnisse erfordert. Diese Anforderungen haben die ehrenamtlich tätigen Helferinnen und Helfer bislang überfordert, was mehrfach zu Strafzahlungen über das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) an das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) geführt hat.

Seit dem Inkrafttreten der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes können gemäß §§ 78 und 82 SGB IX die Kosten für Dolmetschereinsätze im privaten Bereich übernommen werden, sofern ein entsprechender Antrag auf Eingliederungshilfe beim zuständigen Sozial- oder Landratsamt gestellt wird. Gern stehen wir beratend zur Seite.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Liebe Gehörlosen, Gebärdensprachdolmetscher/innen und Kommunikationshilfen,

für Jahr 2024 gibt es wieder das Budget „Förderung von Kommunikationshilfen für Menschen mit einer Hörbehinderung“ (privater Bereich), bereitgestellt vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF).

Weiterführende Informationen dazu stehen entweder weiten unten oder über das (barrierefreie) Video zur Verfügung.

Es muss immer vorher ein Antrag (Zum Antrag gehören die Seiten 1 und 2 sowie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises) beim Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.V. gestellt werden.

Beispiele für private Einsatzbereiche

  • Beratungen (z.B. Bank)
  • Verkaufsgespräche (z.B. Optiker oder Autokauf)
  • Servicegespräche (z.B. Stromversorger)
  • Infoveranstaltungen (z.B. Eigentümer- oder Mieterversammlungen)
  • private Feiern (z.B. Hochzeit oder Jugendweihe)

Voraussetzungen

  • Auftraggeber ist eine Privatperson nur private Termine (nichtöffentliche, nichtbehördliche und verbandsunabhängige Termine) sind förderfähig
  • Hauptwohnsitz in Thüringen
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „GL“ oder „TBL“

Ablauf

  • Gehörloser/Taubblinder und Dolmetscher/Kommunikationshilfe füllen Antrag aus
  • Antrag und Kopie des SBA an antrag.privater-bereich@lvglth.de senden bitte mindestens 5-10 Tage vor Einsatzdatum ( je nach Aufwendung der Überprüfung des Antrages]
  • bei erfolgreicher Genehmigung werden die Dolmetscherkosten übernommen
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