Mitgliedschaft im Landesverband
Eingetragene, gemeinnützige Vereine (=juristische Person) können bei uns die Mitgliedschaft, als förderndes oder ordentliches Mitglied, beantragen. Auch einzelne hörende oder hörgeschädigte Personen (=natürliche Person) können direkt bei uns Fördermitglied werden.
Je mehr Mitglieder der Landesverband hat, umso stärker können wir uns für die Belange der Hörgeschädigten und für Gebärdensprache einsetzen.
Das heißt: Ihre Mitgliedschaft stärkt unseren Verband.