Mitgliedschaft

Mitgliedschaft im Landesverband

Eingetragene, gemeinnützige Vereine (=juristische Person) können bei uns die Mitgliedschaft, als förderndes oder ordentliches Mitglied, beantragen. Auch einzelne hörende oder hörgeschädigte Personen (=natürliche Person) können direkt bei uns Fördermitglied werden.

Je mehr Mitglieder der Landesverband hat, umso stärker können wir uns für die Belange der Hörgeschädigten und für Gebärdensprache einsetzen.

Das heißt: Ihre Mitgliedschaft stärkt unseren Verband.

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