Gehörlosengeld in der Steuererklärung
Wir haben Neuigkeiten zum Gehörlosengeld.
Nachdem dieses Jahr das Sinnesbehindertengeld (Gehörlosengeld) eingeführt wurde, können wir folgende Information zum Thema Gehörlosengeld und Steuererklärung geben:
„Das Sinnesbehindertengeld fällt unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 11 Einkommensteuergesetz (EStG) und ist damit einkommensteuerfrei. Es braucht in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden.“
Jana Hentschel
Hauptsachgebietsleiterin Einkommensteuer
Finanzamt Erfurt