Gehörlosengeld in der Steuererklärung

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Gehörlosengeld in der Steuererklärung

Wir haben Neuigkeiten zum Gehörlosengeld.

Nachdem dieses Jahr das Sinnesbehindertengeld (Gehörlosengeld) eingeführt wurde, können wir folgende Information zum Thema Gehörlosengeld und Steuererklärung geben:

„Das Sinnesbehindertengeld fällt unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 11 Einkommensteuergesetz (EStG) und ist damit einkommensteuerfrei. Es braucht in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden.“

Jana Hentschel

Hauptsachgebietsleiterin Einkommensteuer

Finanzamt Erfurt

 

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