Hartz IV heißt bald Bürgergeld!

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Hartz IV heißt bald Bürgergeld!

Und sonst ändert sich nichts?
Doch!

Nachfolgend die wichtigsten Punkte dazu:

Es soll ab den 1. Januar 2023 in Kraft treten und schrittweise umgesetzt werden.

Das Bürgergeld ist eine Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Alle die bisher Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialgeld erhielten, werden dann einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Dazu muss kein neuer Antrag gestellt werden.

Erhöhung der Regelsätze zum 1. Januar 2023. Für alleinstehende Erwachsene soll er von 449 Euro auf 502 Euro steigen. Für Lebenspartner oder -partnerinnen sollen er auf 451 Euro (bisher 404 Euro), für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro (bisher 376 Euro) erhöht werden. Für 6- bis 13-Jährige steigt der Satz auf 348 Euro (bisher 311 Euro) und für Kleinkinder bis fünf Jahre auf 318 Euro (bisher 285 Euro).

Im ersten halben Jahr soll es keine Sanktionen geben – außer bei hartnäckigen Terminversäumnissen. Anschließend kann das Bürgergeld bei Pflichtverletzungen um bis zu 30 Prozent gekürzt werden. Die früheren, härteren Hartz-IV-Sanktionen sind derzeit bis zur Neuregelung ausgesetzt.

Wer einen Minijob hat und bis zu 1000 Euro hinzuverdient soll 30 statt 20 Prozent der Einkünfte behalten dürfen.

Mehr Informationen findet ihr hier:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Link zur Startseite) Bürgergeld
Allgemeine Informationen zum Bürgergeld

Bürgergeld

Verein für soziales Leben e.V.

Fragen und Antworten zum Bürgergeld
Pressemitteilung

 

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