Das Gehörlosengeld wurde in Thüringen beschlossen
Am 21.03.2018 beschloss der Landtag mit den Stimmen aller fünf Fraktionen ein Gehörlosengeld für Thüringen. Gehörlose Menschen erhalten 100 Euro monatlich zur Finanzierung ihres Mehraufwands, beispielsweise für technische Hilfen. Es soll nach dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetz rückwirkend zum 1. Juli 2017 gezahlt werden. Die Zahl der Betroffenen liege bei 1900, sagte Sozialministerin Heike Werner (Linke). Für die Zahlungen seien jährlich mehr als 2,2 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt vorgesehen.
Voraussetzung ist ein gültiger Feststellungsbescheid gemäß § 152 Abs. 1 SGB IX mit dem Merkzeichen „GL“. Sie können zur Antragstellung diesen Antrag ausfüllen und ihn in der Behörde abgeben, die Ihren Schwerbehindertenausweis ausgestellt hat.
Der Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.V.