Stellungnahme DGB 02/2023
Landesverband2023-04-24T08:33:40+02:00
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Gebärdensprache, Minderheiten
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Der Status der Deutschen Gebärdensprache muss systematisch und nachhaltig geschützt und gefördert werden!
Erforderlich ist die Schaffung eines neuen eigenen Gebärdensprachgesetzes!
Im Oktober 2022 veröffentlichten die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages einen Sachstandsbericht zum Thema „Gebärdensprache als Amts- oder Minderheitensprache“. Mit großen erstaunen nimmt der Deutsche Gehörlosen-Bund (DGB) auf, dass die Wissenschaftlichen Dienste die Deutsche Gebärdensprache (DGS) als keine Minderheitensprache einstuft und somit auch nicht als Amtssprache verwendet werden könnte.
Der DGB fordert, dass die DGS schnellstmöglich als nicht territoriale Minderheitensprache anerkannt wird. Schließlich ist diese bereits schon seit 20 Jahren als eigenständige Sprache und als immaterielles Kulturerbe anerkannt.
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