Neues Jahr, neue Gesetze: Das ändert sich im Jahr 2023

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Neues Jahr, neue Gesetze: Das ändert sich im Jahr 2023

Das Wichtigste in Kürze:

  • Finanzielle Entlastungen für private Haushalte.
  • Einführung eines Tierwohllabel, der Mehrweg-Pflicht gegen Verpackungsmüll und das Lieferkettengesetz.

Mehr zu den Hilfen erfahrt ihr hier:

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Das Wohngeld wird ab dem 1. Januar 2023 deutlich erhöht. Außerdem wird der Kreis der Anspruchsberechtigten von etwa 600.000 auf zwei Millionen Menschen erweitert. Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Ob Sie wohngeldberechtigt sind, können Sie mit dem Wohngeld-Rechner des Bundesbauministeriums prüfen.

Neu sind dann, eine dauerhafte Heizkosten- und eine Klima-Pauschale.

Ab Frühjahr 2023 soll das bundesweite Deutschlandticket eingeführt werden. Für 49 Euro pro Monat kann man dann, damit alle Busse und Bahnen des ÖPNV nutzen – egal wo im Land. Das Ticket soll als monatlich kündbares Abo angeboten werden.

Ab dem 1. Juli 2023 sollen die Renten voraussichtlich im Westen um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent steigen. Die Anpassung gilt für:

  • alle Altersrenten,
  • für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten,
  • für gesetzliche Unfallrenten sowie
  • für die Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse.

Neuer Name, mehr Leistungen und höhere Freibeträge: Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die bisherige Grundsicherung („Hartz IV“) ersetzen.

Mehr Infos findet ihr hier:

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Für 2023 wird er um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben. Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 696 Euro auf 11.604 Euro vorgesehen.

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent des Bruttolohns.

Der allgemeine Beitragssatz für die Krankenkassen bleibt 2023 gleich. Der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz steigt von 1,3 auf 1,6 Prozent. Dieser Satz gilt für alle, deren Beiträge regelmäßig durch Dritte bezahlt werden, z.B. Bürgergeldbezieher.

Ab 2023 können bis zu 210 statt bisher 120 Homeoffice-Tagen per pauschalen Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Pro Heimarbeitstag können 6 Euro angesetzt werden, also bis zu 1.260 Euro im Jahr.

Dieser steigt leicht um 30 Euro wird zum 1. Januar 2023 auf 1.230 Euro. Bis zur Höhe des Pauschbetrags können Beschäftigte ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung pauschal geltend machen, ohne diese anhand von Belegen nachweisen zu müssen.

Ab dem 1. Januar 2023 können Aufwendungen für die Altersvorsorge vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Die Rente wird mit dieser Änderung, dann nur noch einmal besteuert (mit der Auszahlung im Alter).

Es gibt immer noch die Möglichkeit, sich bei leichten Atemwegserkrankungen bis zu 7 Tage telefonisch krankschreiben zu lassen.

Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld bleibt. Die Sonderreglung wurde bis Ende Juni 2023 verlängert.

Im neuen Jahr wird das Kindergeld erhöht. Für das 1. und 2. Kind bedeutet dies jeweils ein Plus von monatlich 31 Euro, für das 3. Kind von 25 Euro. Der Kinderfreibetrag soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 160 Euro auf 8.548 Euro erhöht werden. Zum 1. Januar 2023auf 8.952 Euro und zum 1. Januar 2024 um auf 9.312 Euro.

Wer seine Grundsteuererklärung für das Jahr 2022 noch nicht an das Finanzamt übermittelt hat, muss sich beeilen! Am 31. Januar 2023 läuft die verlängerte Frist endgültig aus.

Medizinische Masken werden im Verbandskasten Pflicht.

Der Umtausch zum EU-Führerschein geht in die zweite Runde. Wer zw. 1959 und 1964 geboren wurde, muss bis zum 19.Januar 2023 den alten (rosafarbenen) Führerschein umgetauscht haben.

Hier gibt es mehr Infos:

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