DGS ist Immaterielles Kulturerbe
Landesverband2021-07-16T13:56:26+02:00Als zweite Gebärdensprache weltweit gehört die DGS zum Immateriellen Kulturerbe
Deutschland ist 2013 dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Ziel ist, die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in Deutschland und weltweit zu erhalten, zu pflegen und zu fördern.
Kulturerbe bedeutet nicht nur Denkmäler oder Austellungen in Museen. Es bedeutet auch Traditionen, lebendige kulturelle Ausdrucksformen wie „Bräuche, Darstellungen, Wissen und Fertigkeiten“ die von Generation zu Generation weitergegeben und fortgeführt werden. Also auch Sprachen.
Rund 80.000 gehörlose Menschen nutzen die Deutsche Gebärdensprache. Sie wird, wie jede andere Sprache auch, im privaten Bereich und in der Öffentlichkeit angewendet. Die Deutsche Gebärdensprache lebt dabei durch ihre Nutzer/Anwender.
Der Gehörlosenverband Hamburg hat die Deutsche Gebärdensprache für die Liste des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen. Am 19. März 2021 wurde bekannt gegeben, dass die Deutsche Gebärdensprache in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurde. Damit ist die DGS die zweite nationale Gebärdensprache weltweit, die diesen Status erhalten hat.
Informationensvideos dazu finden ihr hier:
DGB Film 06/2021: Deutsche Gebärdensprache ist als Immaterielles Kulturerbe der UNESCO anerkannt! (DGS Video)
Was ist Immaterielles Kulturerbe? (mit UT)