Corona – Auszeit für Familien

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Corona – Auszeit für Familien

Auszeit für alle!!! Förderprogramm „Corona-Auszeit für Familien“

Fragen und Antworten zur „Corona-Auszeit für Familien“:

Die Maßnahme ermöglicht berechtigten Familien, einen vergünstigten Familienurlaub in einer der teilnehmenden Einrichtungen. Man zahlt selbst nur etwa 10% von den Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Die übrigen rund 90 Prozent übernimmt der Bund.

Es gibt zwei wichtige Voraussetzungen:

  • Man hat seinen Hauptwohnsitz in Deutschland.
  • Man erhält für min. eins der Kinder Kindergeld.

Zusätzlich muss eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Eltern/das Elternteil hat nur ein bestimmtes Einkommen oder man bekommt Sozialleistungen (z.B. Kinderzuschlag, Wohngeld oder Arbeitslosengeld II). Es muss mindestens ein minderjähriges Kind mitreisen.
  2. Bei einem mitreisenden Kind liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vor. Das Kind muss nicht unbedingt minderjährig sein. Die Höhe des Einkommens ist egal.
  3. Bei einem Elternteil liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vor. Es muss mindestens ein minderjähriges Kind mitreisen. Die Höhe des Einkommens ist egal.

Als Orientierung, ob man die Voraussetzungen für eine geförderte Familienferienzeit erfüllt, kann der Rechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung genutzt werden. *

*Wichtig: Der Rechner ist nicht extra für die Maßnahme „Corona-Auszeit für Familien“. Ein Online-Check wird noch entwickelt und kann bald genutzt werden.

Bis zu sieben Übernachtungen. Eine Mindestdauer gibt es nicht.

Zweimal!!!

Einmal für einen Aufenthalt im Jahr 2021 und einmal für einen Aufenthalt im Jahr 2022.*

* Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf die Vergünstigung, Plätze stehen nur begrenzt zur Verfügung.

Eine Corona-Auszeit ist in ganz Deutschland möglich. Eine Übersicht über die Unterkünfte findet man hier.

Ob der Familienurlaub möglich ist, hängt davon ab, ob in der gewünschten Unterkunft Plätze frei sind. Bitte deswegen bei der gewünschten Unterkunft nachfragen. Man erhält dann von der Unterkunft das Corona-Auszeit-Antragsformular.

Einen Eigenanteil von 10% für die Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Mögliche weitere Kosten zum selbst zahlen sind z.B.:

  • Fahrtkosten für An- und Abreise,
  • Kurtaxe,
  • gesonderte Getränkekosten (wenn nicht bereits in der Verpflegung enthalten),
  • gesonderte Kosten für Bettwäsche und Handtücher (wenn nicht in den regulären Unterkunftskosten enthalten),
  • zusätzliche Ausgaben für Freizeitprogramm und Wellnessbereich (wenn nicht in den regulären Unterkunftskosten enthalten),
  • Sonderausstattung.

Wer Fragen hat kann:

  • Die gebührenfreie Beratungs-Hotline des Verbands der Kolpinghäuser e.V. (0800 866 11 59) anrufen.
  • Oder eine E-Mail (corona-auszeit@kolpinghaeuser.de) an den Verband der Kolpinghäuser e.V. senden.
  • Man kann sich auch direkt an die Familienerholungseinrichtung wenden. Eine Übersicht findet man hier.

*Wir helfen euch gerne da bei.

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