Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

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Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löst das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt es seit dem 1. Januar 2023 digital. Die Arztpraxis übermittelt die Krankmeldung elektronisch an die Krankenkasse.
  • Arbeitnehmer müssen sich bei ihren Arbeitgebern, wie gewohnt, krankmelden.
  • Der Arbeitgeber ruft die Krankmeldung direkt digital bei der Krankenkasse ab.
  • Es gibt nur noch einen Papierausdruck für die eigenen Unterlagen. Die Krankschreibung wird digital.

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Seit 2023 ist das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch für Arbeitgeber verpflichtend. Der Arbeitgeber ruft direkt bei der Krankenkasse den Nachweis digital ab und erhält diesen nicht mehr vom Arbeitnehmer in Papierform.

Die wichtigste Änderung lautet: Der Arbeitgeber erhält den AU-Schein elektronisch direkt von der Krankenkasse. Die Krankenkasse bekommt vom behandelnden Arzt die informiert über die Krankschreibung.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (abgekürzt: eAU), ist die digitale Fassung der Krankschreibung auf Papier des altbekannten „gelben Scheins“.

  •     Privatärzte
  •     Ärzte im Ausland
  •     Physiotherapeuten
  •     Psychotherapeuten

Arbeitgeber können die eAU nur über ein geprüftes Programm abrufen.

Die Krankenkasse übermittelt dem Arbeitgeber:

  • Name des/der Mitarbeiter: in
  • Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • Datum wann die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde?
  • Ist es eine Erst- oder Folgemeldung?

So funktioniert die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Bei einer Untersuchung in der Arztpraxis wird eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt.

Die Arztpraxis meldet die Arbeitsunfähigkeit auf elektronischem Weg direkt an die Krankenkasse.

Sie informiert ihren Arbeitgeber nach dem Arzttermin telefonisch, per Mail oder auf einem anderen Weg über die festgestellte Arbeitsunfähigkeit. Die Meldepflicht bleibt also weiterhin bestehen.

Der Arbeitgeber ruft auf digitalem Weg bei der Krankenkasse die eAU ab.

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