Die elektronische Patientenakte (ePA)

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Die elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA)

Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) bekommen.
In der ePA können medizinische Befunde und Informationen von ehemaligen Untersuchungen und Behandlungen gespeichert werden.

Jeder entscheidet selber, ob und in welchem Umfang man die ePA nutzen möchten, welche Daten in der Akte gespeichert oder gelöscht werden und wer sich diese Daten ansehen darf.

 

Fragen und Antworten zur ePA

Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten haben alle relevanten Dokumente sicher verfügbar.
Die ePA ermöglicht, dass wichtige Informationen für die Behandlung schnell zur Verfügung stehen.

Die ePA wird seit dem 3. bzw. 4. Quartal 2021 schrittweise eingeführt.

Nein! Die Nutzung ist Freiwillig.
Versicherte entscheiden selbst, ob und wie sie die ePA nutzen möchten.

Die Daten auf der ePA sind verschlüsselt. Niemand (außer Zugriffsberechtigte) kann die Inhalte lesen. Versicherte können die Zugriffsfreigabe sowohl zeitlich als auch inhaltlich begrenzen.


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