Formfehler im ThürGiG
Das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) verweist im § 12 auf das Recht auf die Verwendung von Gebärdensprache, schließt aber hörbehinderte Eltern mit hörenden Kindergartenkindern aus.
Der Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.V. unterstützt zusammen mit dem Thüringer Berufsverband der Dolmetscher*innen für Gebärdensprachen und Lautsprachen e.V. die Petition von Biling e.V.
Weitere Informationen zur Petition in Gebärdensprache und Deutsch finden Sie bei Biling e.V.
Bitte unterstützen Sie die Petition bis zum 05.12.2020 mit Ihrer Unterschrift.
Hier gelangen Sie zur Petition im Thüringer Landtag.