Informationen zur Corona – Schutzimpfung und kostenlosen Corona – Tests

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Informationen zur Corona – Schutzimpfung und kostenlosen Corona – Tests

Achtung – Corona-Impfungen gibt es ab 2023 in Thüringen nur noch in den Arztpraxen.

Ein Termin dazu, kann weiterhin über das Thüringer Terminvergabeportal www.impfen-thueringen.de oder direkt beim Arzt vereinbart werden.


Übersicht: Schließung der Impfstellen

Impfstelle Letzter Öffnungstag
Ilmenau 16. Dezember 2022
Bad Frankenhausen 17. Dezember 2022
Rudolstadt 17. Dezember 2022
Greiz 17. Dezember 2022
Leinefelde 17. Dezember 2022
Pößneck 17. Dezember 2022
Mühlhausen 17. Dezember 2022
Weimar 17. Dezember 2022
Sonneberg 23. Dezember 2022
Gotha 23. Dezember 2022
Suhl 23. Dezember 2022
Jena 23. Dezember 2022
Erfurt 23. Dezember 2022
Gera 23. Dezember 2022

Für die Impfung gegen das Corona-Virus bekommt man 2 Spritzen mit Impfstoff. Zwischen den beiden Impfungen gibt es eine Pause. Wie lange die Pause zwischen den beiden Impfungen ist, ist verschieden – es hängt vom Impfstoff ab.

Die Impfung ist grundsätzlich freiwillig. Jedoch gibt es eine einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht.

Das bedeutet Mitarbeiterin z.B. in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Einrichtungen für behinderte Menschen, Arztpraxen, Rettungsdiensten oder in Entbindungseinrichtungen müssen bis zum 15.03.2022 dem Arbeitgeber ein Nachweis über eine Impfung oder Genesung vorzeigen. *

*Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann – kann mit einem ärztlichen Attest von der Impfpflicht befreit werden.

Es gibt mehrere Impfstoffe gegen COVID-19. Verschiedene Firmen stellen die Impfstoffe her.

Impfstoffart 1mRNA – Impfstoff.

Impfstoffart 2 = Vektor-Impfstoff

Diese Impfstoffe werden in Deutschland genutzt:

  • mRNA-Impfstoff von BioNTech und Pfizer
  • mRNA-Impfstoff von Moderna
  • Vektor-Impfstoff von Astrazeneca
  • Vektor-Impfstoff von Johnson und Johnson

Man braucht immer 2 Spritzen von demselben Impfstoff.
Ungefähr 2 Wochen nach der letzten Spritze hat man eine Grundimmunisierung. Um Diese aufrecht zu erhalten benötigt es jedoch (frühestens 3 Monate nach der 2 Impfung) eine Auffrischungsimpfung – die sogenannte Boosterimpfung.

Eine Ausnahme gibt es bei dem Impfstoff von Johnson und Johnson – man bekommt nur eine Spritze mit dem Impfstoff. Ungefähr 4 Wochen nach der Impfung liegt dann die Grundimmunisierung vor.

In Thüringen gibt es derzeit drei Möglichkeiten zur Impfung.

1) Impfung in einem Impfzentrum 

Bild anklicken für Video in DGS

 


 

 

 

 

2) Impfung bei der Hausärztin/ beim Hausarzt 

Termine müssen direkt in der Arztpraxis vereinbart werden.

Seit den 01.02.2022 können über das Impfportal www.impfen-thüringen.de auch Termine für COVID-19-Schutzimpfungen in Arztpraxen gebucht werden.

Mehr Infos dazu gibt es hier.

3) Impfung beim Betriebsarzt

Die Impfungen werden über den Arbeitgeber organisiert. Bitte sprechen Sie diesen deswegen an.

Weitere Informationen findet ihr hier

  1. Wo kann ich mich in Thüringen impfen lassen? Hier findet ihr eine Übersicht zu den Impfstellen in Thüringen.
  2. Aktuelle Information zum Coronavirus in DGS vom Bundesministerium für Gesundheit
  3. Auf der Webseite der Bundesregierung zum Thema: „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“
  4. Informationen der Kassenärztliche Vereinigung Thüringen für Patientinnen und Patienten zu Covid-19-Impfungen in Thüringen
  5. Corona Leichte Sprache.de

STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung

Es werden Impfung mit einem mRnA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna) empfohlen.

Neben Impfung mit den Impfstoffen BioNTech und Moderna werden auch Impfungen mit AstraZeneca  und Janssen empfohlen.

Es werden Impfung mit einem mRnA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna) empfohlen. Ein Arztgespräch muss vor der Impfung mit den Eltern erfolgen.

Wer plant in nächster Zeit eine Schwangerschaft auszutragen, denen wird die Impfung (vor Eintritt einer Schwangerschaft) empfohlen.

Für Schwangere nicht geimpfte wird eine Impfung mit einem mRnA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna) in der Zeit zwischen der 14. SSW und 27. Schwangerschaftswoche empfohlen.

Nicht geimpften Stillenden wird eine Impfung mit einem mRnA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna) empfohlen.

Die sogenannte Booster-Impfung (erste Auffrischungsimpfung) wird 3 Monaten nach Erhalt der 2 Impfdosis empfohlen.

Achtung!

Ab sofort ist es möglich, einen Termin für die vierte Impfung (zweite Auffrischungsimpfung) gegen Corona zu buchen.

Empfohlen wird die vierte Impfung für nachfolgende Personengruppen:

  • Menschen ab 70 Jahren
  • Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Betreuten in Einrichtungen der Pflege
  • Menschen mit Immundefizienz ab fünf Jahren
  • Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern

Terminvereinbarungen sind unter impfen-thueringen.de möglich.

Weitere Informationen dazu findet man hier:

  1. Die Bundesregierung: „Alle wichtigen Informationen zur Auffrischungsimpfung“
  2. Die Bundesregierung: „Warum ist eine Auffrischungsimpfung nötig“ (DGS Video)
Quelle:bundesregierung.de                                 

Es werden COVID-19-Impfung für Kinder im Alter von 5-11 Jahren mit verschiedenen Vorerkrankungen empfohlen.

Empfohlen ist die Impfung mit 2 Impfstoffdosen des mRNA-Impfstoffs Comirnaty (BioNTech, Pfizer-Impfstoff) in einem Abstand von 3-6 Wochen.

Der Impf-Guide von Zusammen gegen Corona hilft bei der Entscheidung, ob man sich impfen lassen sollte.

Hier geht es zu dem Impf-Guide:

Impf-Guide
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Kostenlose Schnelltests

Ab dem 30. Juni 2022 müssen sich die meisten mit drei Euro pro Test an den Kosten beteiligen. Nur eine kleine Gruppe hat noch weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests.

Für folgende Personen ist er weiterhin kostenlos*:

  • Kinder bis fünf Jahre
  • Schwangere im ersten Trimester
  • Besucherinnen und Besucher von Kliniken und Pflegeheimen
  • Haushaltsangehörige von Infizierten
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Menschen, die sich nicht impfen lassen können
  • Pflegende Angehörige
  • Menschen mit Behinderungen und deren Betreuungskräfte

* Ein entsprechenden Nachweis – etwa einen Ausweis oder Pass, Bescheinigungen, Vordrucke oder Atteste müssen vorgezeigt werden.

Das müssen:

  • Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“)

 

Hier erfährst du mehr in Leichter Sprache:

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Ja. Auch für Bürgertests mit Eigenbeteiligung ist es notwendig, den Anspruch nachweisen zu können. Das geht z. B. mit der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, dem Vorzeigen der Corona-Warn-App.

Sowohl die kostenlosen Bürgertests als auch die Drei-Euro-Tests werden wie bisher in den offiziellen Teststellen und Apotheken durchgeführt.

Hier findest du eine Übersicht dazu:

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Es gibt drei verschiedene Tests:

PCR – Test

Dieser wird durch medizinisches Personal durchgeführt – die Auswertung erfolgt im Labor. Bis zum Ergebnis vergehen ein bis zwei Tage.

Antigen – Schnelltest

Wie der Name schon andeutet, das Ergebnis liegt schnell vor – nach 15 bis 30 Minuten. Diesen Test macht auch nur geschultes Personal – da ebenfalls ein Nasen- oder Rachenabstrich benötigt wird. Seit dem 8. März 2021 hat jeder Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche.

Selbsttests   

Wie sein Name schon sagt, diese Tests kann von jedem selbst (Privatpersonen) gemacht werden. Es brauch kein spezielles medizinisches Fachwissen dazu. Der Test erfolgt z.B. durch einen Nasenabstrich oder über Speichel.

 

Achtung: Schnell- und Selbsttests haben eine höhere Fehlerrate. Es sollte immer bei einem positiven Ergebnis vom Schnell- und/oder Selbsttest ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Tests finden ihr bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) oder bei Zusammen gegen Corona – Corona-Test.

Was ist ein PCR-Test?    

Beim PCR-Test (Labortest) wird eine Probe aus den Schleimhäuten der Atemwege entnommen. Der Abstrich erfolgt durch den Mund von der Rachenwand und/oder über die Nase aus dem Nasen-Rachenraum.  So kann zuverlässig nachgewiesen werden, ob Erreger vorhanden sind.

Was ist ein Antigen Schnelltest?

Beim Antigen-Schnelltest wird ebenfalls ein Abstrich über die Nase aus dem Nasen-Rachenraum entnommen. Jedoch sind diese Tests weniger genau als wie der PCR-Test. Das bedeutet, es müssen schon viele Erreger (Vieren) im Körper vorhanden sein, um diese nachweisen zu können – also muss man schon ein paar Tage an Corona erkrankt sein.

Was ist ein Antigen – Selbsttest?

Der Antigen-Selbsttest (Laien-Selbsttest oder Selbsttest) funktioniert wie der Antigen- Schnelltest – nur das es von einem selber durchgeführt wird. Achtung: Die Probenentnahme ist zwar einfacher (Nicht wie bei dem Schnelltest aus dem hinteren Nasen-Rachen-Raum, sondern aus dem vorderen Bereich der Nase.) aber deshalb auch das Ergebnis weniger zuverlässig.

Hier erhaltet ihr Informationen zu den verschiedenen Testmöglichkeiten und wie ein Test abläuft.

BGM – Fragen und Antworten zu Schnell- und Selbsttests zum Nachweis von SARS-CoV-2

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