Kinderfreizeitbonus für Familien mit geringem Einkommen

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Kinderfreizeitbonus für Familien mit geringem Einkommen

Wer den Kinderfreizeitbonus bekommt

Familien erhalten ab August einmalig für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird, 100 Euro.

Dieser wird an Familien ausgezahlt, die:

  • Hartz IV beziehen,
  • Anspruch auf Wohngeld haben,
  • Anspruch auf Kinderzuschlag haben,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Achtung: Wer Wohngeld erhält muss einen Antrag* auf den Freizeitbonus stellen. Es erfolgt keine automatische Auszahlung – wie bei den anderen Leistungen.

*Antrag auf Kinderfreizeitbonus

Weitere Informationen gibt es hier:

Bundesagentur für Arbeit – Kinderfreizeitbonus: Anspruch, Antrag, Auszahlung

Bundesministerium für Familie, Semnioren, Frauen  und Jugend – Freizeitbonus

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