Thüringen: Corona-Verordnung

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Thüringen: Corona-Verordnung

Neue Thüringer Corona-Schutzverordnung

In Thüringen ist die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr aufgehoben. Gleiches gilt für die Isolationspflicht. Bundesweit entfällt zudem die Maskenpflicht im Fernverkehr.

Anstelle der bisherigen Isolationspflicht gibt es gesonderte Maßnahmen für positiv Getestete. Das sind z.B.:

  • eine generelle Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung
  • Betretungs- und Tätigkeitsverbote von medizinischen und pflegerischen Bereichen

Die Schutzmaßnahmen für infizierte Personen gelten für mindestens fünf Tage. Sie enden jedoch spätestens nach Ablauf von zehn Tagen.

Die festgelegte FFP2-Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen und Einrichtungen der Pflege bleibt bis auf Weiteres bestehen.

 

Weitere Informationen:

Informationen zur aktuellen Verordnung für Thüringen findet Ihr hier.

Die wichtigsten Informationen zum Coronavirus in Gebärdensprache findet ihr hier.

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