Thüringen: Corona-Verordnung bis 24.06.2022
Neue Corona-Regeln in Thüringen!!!
Hier eine kürze Übersicht zu den neuen Regeln:
Wo muss weiter eine Maske getragen werden?
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- Krankenhäusern,
- Reha- und Vorsorgeeinrichtungen,
- Dialyse-Einrichtungen
- Tageskliniken und „ähnliche Einrichtungen“
- Arztpraxen,
- Pflegeheimen,
- Bussen und Bahnen
- Obdachlosen/Asylbewerberheimen
Folgende Gesichtsmasken sind OK:
- Medizinische Gesichtsmaske bzw. Mund-Nasen-Schutz, z. B. eine OP-Maske
- FFP2-Maske (ohne Atemventile) oder vergleichbare Modelle
„Qualifizierte Gesichtsmasken“, also einfache Schutzmasken, reichen aus. FFP 2 Masken sind nicht mehr vorgeschrieben.
Eine Übersicht über alle zulässigen Maskentypen gibt es hier:
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Eine Testpflicht besteht für Ungeimpfte weiterhin:
- in Krankenhäusern,
- für ambulante Pflegedienste
- in Pflegeheimen
- in Behindertenwohnheime
- Weiterhin in Geschäften, im Taxi, bei Veranstaltungen und Versammlungen, in Gaststätten oder Bars eine Maske zu tragen.
- Den Mindestabstand von 1,5 Metern, wenn möglich weiterhin einzuhalten.
- Weiterhin wird auch die Kontaktreduzierung empfohlen.
Alle Maßnahmen gelten bis zum 24. Juni 2022.



Weitere Informationen:
Informationen zur aktuellen Verordnung für Thüringen findet Ihr hier.
Die wichtigsten Informationen zum Coronavirus in Gebärdensprache findet ihr hier.