Auch Renten sind steuerpflichtig!
Auch Renten sind steuerpflichtig – Das ist vielen Rentnern nicht bewusst.
Jeder Rentenbezieher muss selber überprüfen, ob er eine Steuererklärung abgeben muss oder nicht.
Ausschlaggebend ist die Höhe der Bruttorente und das Jahr des Rentenbeginns.
Allerdings ist bei der Altersrente nur ein bestimmter Teil steuerpflichtig. Wie hoch dieser ist, hängt davon ab, wann man zum erstmal eine Rente ausgezahlt bekommen hat. 2005 wurde die nachgelagerte Besteuerung für Renten eingeführt. Bis 2040 gibt es eine Übergangsphase, in der nur ein Teil der Rente zu versteuern ist.
Der steuerfreie Teil der Rente ist ein konstanter Betrag der bei der erstmaligen Auszahlung als dauerhafter individueller Rentenfreibetrag festgelegt wird. Alles, was darüber liegt, muss versteuert werden.
Mit Hilfe der nachstehenden Tabelle kann man prüfen, ob man seine Rente (Bruttorente) versteuern muss. Für Ehepaare gelten die doppelten Beträge.
Achtung: Liegt man über den Beträgen sollte schnell geprüft werden, ob man eine Steuererklärungen einreichen muss.
Für den steuerpflichtigen Teil der Rente gilt – überschreitet man den Grundfreibetrag ist man verpflichtet eine Steuerklärung abzugeben.
Achtung: Auch wenn der Grundfreibetrag überschritten ist und eine Einkommensteuererklärung gemacht werden muss – kann es aber sein, dass man trotzdem keine Steuern zahlen muss. Fordert Dich das Finanzamt auf, dann musst Du auf jeden Fall für die betreffenden Jahre Steuererklärungen bis zur gesetzten Frist abgeben.
Mit Hilfe des Rechners von Lohnsteuer Kompakt kann man einfach und schnell prüfen, ob die Rente steuerpflichtig ist oder nicht.
Weitere Information:
Deutsche Rentenversicherung – Besteuerrung der Rente
Bundesfinanzministerium – Besteuerung von Alterseinkünften (PDF Broschüre)