Der digitale Impfpass (CovPass), Urlaub mit den CovPass und Erleichterungen für Geimpfte/Genesene
Digitaler Impfnachweis – CovPass*
Ab den 14.06.2021 können Apotheken, Impfzentren oder Ärzte den digitalen Impfnachweis ausstellen.
*Das digitale Impfzertifikat hat vorerst eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten beginnend ab dem Zeitpunkt der letzten Impfung (+14 Tage).
Der CovPass ist kein Impfpass wie das gelbe Impfbuch. Es ist nur der Nachweis per Handy, dass es ein geringes Ansteckungsrisiko gibt, da man entweder schon doppelt geimpft ist, genesen oder einen negativen Test hat.
Der CovPass ist fälschungssicherer und dank Handy App schnell zur Hand.
Es gibt drei Möglichkeiten:
- Die Corona-Warn-App: Nach dem nächsten Update gibt es die Zusatzfunktion – Impfpass.
- Die CovPass App: Das ist eine normale Smartphone-App und kann bei den üblichen App-Stores (kosenfrei) heruntergeladen werden.
- Die Luca App: Auch in der Luca-App kann der digitale Impfnachweis abgelegt werden.
Die Daten sind direkt auf dem Handy gespeichert – ein Zugang ins Internet ist nicht nötig.
Nur die App herunterladen reicht nicht aus – man braucht den Impfnachweis noch dazu. Das ist ein QR-Code. Man fotografiert einfach das schwarz-weiße Kästchenmuster mit der App ab. Achtung: Das klappt erst zwei Wochen nach der letzten Impfung.
Ab jetzt bekommt man bei der zweiten Impfung den Eintrag und den Stempel in den gelben Impfpass und einen QR-Code auf Papier oder zum Abfotografieren am Bildschirm.
Ab den 14.06.2021 stellen auch Apotheken den QR-Code aus. Dazu muss die Impfbescheinigung (gelbes Impfbuch) und der Personalausweis vorgezeigt werden.
Ab den 14.06.2021 kann man das unter Mein-Apothekenmanager.de nachschauen. Man gibt einfach die Postleitzahl ein und bekommt die Info welche Apotheke in der Nähe den QR-Code ausstellt.
Kein Problem. Der QR-Code wird von den Impfzentren per Post verschickt.
Ab den 14.06.2021 stellen auch Apotheken den QR-Code aus. Dazu muss die Impfbescheinigung (gelber Impfpass) und der Personalausweis vorgezeigt werden.
Zu der CovPass-App bzw. Corona-Warn-App gibt es die App „CovPassCheck“. Mit „CovPassCheck“ kann man den Impfnachweis (also den gespeicherten QR-Code) überprüfen, in dem der QR-Code damit gescannt wird. Achtung: Der Personalausweis muss mit vorgezeigt werden.
Ja, wie auch die Impfung gegen Corona. Das ist freiwillig. Man kann auch weiterhin z.B. den gelben Impfpass zeigen oder den ausgedruckten QR-Code auf Papier.
Weitere Informationen
Informationen zum digitalen Impfnachweis und zu den Apps findet man beim RKI
Informationen zu Fragen und Antworten findet man hier beim RKI oder hier beim Bundesgesundheitsministerium
So klappt der Urlaub!
Deutschlandweit und in allen anderen EU-Ländern. Zusätzlich auch in sechs weiteren Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikan.
Die kostenlosen App Re-open EU informiert über die Corona Regeln in den anderen EU-Ländern.
Nein – die Nutzung ist keine Pflicht.
Das gelbe Impfbuch kann auch als Nachweis vorgelegt werden. Es gilt ebenfalls wie der digitale Impfnachweis.
Es gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht. Mit dem Nachweis eines negativen Corona-Tests kann man diese auf fünf Tage verkürzen. Der Test darf frühestens am fünften Tag nach Einreise durchgeführt werden.
Für vollständig Geimpfte und Genesene entfällt die Test- und Quarantänepflicht.
Es muss eine 14-tägige Quarantänepflicht eingehalten werden. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte und Genesene.
Die aktuellen Listen der
- Hochrisikogebiete,
- Virusvariantengebiete
finden man auf der Webseite des Robert Koch-Instituts.
Aktuelle Infos gibte es auf folgenden Seiten:
- Bundesministerium für Gesundheit – Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)
- Bundesministerium für Gesundheit – Kurzübersicht der Corona-Einreiseregeln (gültig ab dem 01.08.2021)
- Die Bundesregierung –