Energiepreisbremsen kommen!

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Energiepreisbremsen kommen!

Das Wichtigste in Kürze:

    1. Soforthilfe im Dezember: Gas- und Fernwärmekunden wird der Dezemberabschlag erlassen.
    2. Die Mehrwertsteuer ist für den ganzen Gasverbrauch von 19 % auf nun 7 % gesenkt. Diese Steuersenkung gilt auch für Fernwärme.
    3. Auch die so genannte Gas- und Wärme- sowie eine Strompreisbremse sind inzwischen beschlossen. Für einen Grundverbrauch gelten damit ab Januar 2023 maximale Höchstpreise, die der Staat garantiert.
    4. Hilfen soll es auch für Heizungen mit Öl, Holzpellets und Flüssiggas geben. Die genaue Regelung wird nun noch mit den Bundesländern verhandelt.

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Preisdeckel für Strom, Gas und Wärme – Energiepreisbremsen kommen!

Die Bundesregierung will Privathaushalte und Unternehmen, wegen den stark gestiegenen Energiekosten, entlasten.


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Was ändert sich?

Für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt die Gaspreisbremse ab März 2023. Auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar.

Im März werden die Verbraucher/innen einen einmaligen Entlastungsbetrag und für die Monate Januar und Februar erhalten.

Für Mieter/innen gilt jedoch, dass der Vermieter die Entlastungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung weitergeben muss. Dies kann eine Senkung der festgelegten Betriebskostenvorauszahlung bedeuten.

Um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken, übernimmt der Bund zudem den Dezember-Abschlag für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Auch Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen profitieren von der Gas- und Wärmepreisbremse. Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen werden besondere Hilfsfonds eingerichtete.

Auch die Strompreisbremse soll die steigenden Energiekosten abfedern. Sie deckelt den Strompreis für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Für alles was über den rabattierten Kontingent anfällt gelten dann die üblichen Strompreise. Energiesparen lohnt sich also weiterhin.

Die Strompreisbremse wirkt für alle Stromkundinnen und Stromkunden zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt aber erst im März 2023. Die Preisbremsen wirken für das gesamte Jahr 2023.

Bürgerinnen und Bürger sollen zuverlässig und sicher mit Energie versorgt werden – auch wenn einzelne ihre Kosten nicht sofort begleichen können. Mit einer sogenannten Abwendungsvereinbarung erhält man die Möglichkeit, entstandene Energierechnungen zinsfrei in Raten abzuzahlen und dabei weiter Energie zu beziehen.

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