Rauchmelder für Gehörlose

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Rauchmelder für Gehörlose

Wir haben Neuigkeiten zum Einbau optischer Rauchmelder.

In Thüringen müssen Vermieter bis Ende 2018 in allen Wohnungen Rauchmelder einbauen. Diese Pflicht umfasst nur den Einbau von normalen akustischen Geräten. Nur in Sachsen-Anhalt können gehörlose Menschen mit dem Merkzeichen „Gl“ im Schwerbehindertenausweis einen speziellen „Gehörlosen“-Rauchmelder mit Lichtsignal verlangen.

Frühestens 2020 könnte der gleiche Anspruch für thüringer Gehörlose in die Landesbauordnung aufgenommen werden. Bis dahin werden optische Rauchmelder wie bisher per Rezept über die Krankenkassen bezahlt (vgl. Bundessozialgericht, Az. B 3 KR 8/13 R). Die Vermieter müssen den Einbau der optischen Rauchmelder dulden.

Diese Auskunft haben wir von Markus Lorenz, dem Stellvertreter des Thüringer Behindertenbeauftragten, erhalten.

 

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