Thüringen: Reparaturbonus 3.0

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Thüringen: Reparaturbonus 3.0

Der im Vorjahr bundesweit erstmalig in Thüringen getestete Reparaturbonus geht in die dritte Runde.

Seit dem 15. juni können wieder neue Anträge eingereicht werden.

Reparieren statt wegwerfen!

Reparaturbonus 3.0

Alle Personen ab 18 Jahre die in Thüringen wohnen.

Für die Reparatur der defekten Kaffeemaschine, dem beschädigten Handy bis zum kaputten Fön. Eine Liste dazu gibt es auf dieser Seite.

Man kann die Hälfte der Reparaturkosten zurückbekommen. Achtung: Der Rechnungsbetrag muss mindestens 50 € sein und bis zu maximal 100 Euro kann man beantragen. Der Kauf von Ersatzteilen und dann selber reparieren ist nicht förderfähig.

  1. Das Antragsformular ausfüllen – das findet ihr auf dieser Seite.
  2. Den ausgefüllten Antrag mit der Rechnung und dem Zahlungsnachweis (z.B. Quittung, Überweisungsbeleg etc.) an die Verbraucherzentrale Thüringen, online oder per Post, schicken.
  3. Wenn die Verbraucherzentrale Thüringen dem Antrag zustimmt, überweist diese das Geld. (Die Hälfte von dem Rechnungsbetrag)

Auf der Seite der Verbraucherzentrale Thüringen gibt es ausführliche Informationen dazu.

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