Kinderfreizeitbonus für Familien mit geringem Einkommen
Landesverband2021-08-01T20:02:03+02:00Wer den Kinderfreizeitbonus bekommt
Familien erhalten ab August einmalig für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird, 100 Euro.
Dieser wird an Familien ausgezahlt, die:
- Hartz IV beziehen,
- Anspruch auf Wohngeld haben,
- Anspruch auf Kinderzuschlag haben,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Achtung: Wer Wohngeld erhält muss einen Antrag* auf den Freizeitbonus stellen. Es erfolgt keine automatische Auszahlung – wie bei den anderen Leistungen.
*Antrag auf Kinderfreizeitbonus
Weitere Informationen gibt es hier:
Bundesagentur für Arbeit – Kinderfreizeitbonus: Anspruch, Antrag, Auszahlung
Bundesministerium für Familie, Semnioren, Frauen und Jugend – Freizeitbonus